Bundesweites Verzeichnis umfasst nun 131 Einträge lebendiger Tradition / Vier Neuzugänge

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Ebbelwoi von der Unesco in die Liste aufgenommen

Die vielfältigen Apfelweine variieren in Geschmack, Geruch und Farbe. Foto: Emmerich

REGION. Hessen wissen es ja längst: Ebbelwoi ist weit mehr als nur ein Getränk. Er ist gelebtes Handwerk und gelebte Regionalkultur. Das sieht augenscheinlich die Unesco auch so, denn die hessische Spezialität wurde kürzlich neben der Trakehner Zucht, dem Willibaldsritt in Jesenwang sowie dem Brieftaubenwesen in die Liste des „immateriellen Kulturerbes“ aufgenommen.Darüber haben die Kulturministerkonferenz und die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien entschieden. Zudem wurde das Pflasterer- und Steinsetzer-Handwerk als Modellprogramm gewürdigt. Das bundesweite Verzeichnis des „immateriellen Kulturerbes“ mit nun aktuell 131 Einträgen spiegelt die Vielfalt des kulturellen Lebens in Deutschland wieder. Natürlich gehört dazu auch der „Ebbelwoi“!„Deutschland ist geprägt von einer reichen Kulturlandschaft. Ihre Heterogenität zeigt sich im Verzeichnis“ erklärt Nordrhein-Westfalens Kulturministerin Isabel Pfeiffer-Poensgen, die der Kulturministerkonferenz vorsitzt. „Allen Einträgen ist gemein, dass sie eine bedeutende Rolle für die Lebendigkeit und den Zusammenhalt unserer Gesellschaft spielen.“Christoph Wulf, Vorsitzender des Expertenkomitees Immaterielles Kulturerbe in Deutschland und Vizepräsident der Deutschen Unesco-Kommission, ergänzt: „Wenn wir unser Wissen und Können miteinander teilen, stiften wir Gemeinschaft. Das Immaterielle Kulturerbe ist gelebter Dialog. Es bringt Menschen zusammen, die ein gemeinsames Ziel verfolgen, ist von Traditionen geprägt, aber dennoch im Wandel. Unser kulturelles Erbe entfaltet seine größte Kraft dort, wo es im Austausch mit der Gesellschaft steht, wenn Erfahrungen und kulturelle Praktiken nicht nur bewahrt, sondern fortgeschrieben werden.“  

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Bei Armin Treusch in Reichelsheim wird nicht nur gekeltert – Apfelwein kommt auch in der Küche in vielfältiger Weise zum Einsatz. Foto: Paavo Blafield/HA Hessen Agentur
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Wie wäre es mit einer Wanderung entlang der gerade blühenden Streuobstwiesen mit anschließender Einkehr? Foto: Emmerich

Nicht zu verwechseln ist diese Auszeichnung jedoch mit dem Unesco-Welterbe, welches ausschließlich Baudenkmälern, Stadtensembles sowie Kultur- und Naturlandschaften vorbehalten ist. Hier gelten für die Anerkennung einer Stätte als Welterbe Exklusivität und ein außergewöhnlicher universeller Wert. Ein regionales Beispiel: die Mathildenhöhe Darmstadt, welche im Juli 2021 in diesen Status erhoben wurde.

Zum Immateriellen Kulturerbe zählen vielmehr lebendige Traditionen aus den Bereichen Tanz, Theater, Musik, mündliche Überlieferungen, Naturwissen und Handwerkstechniken. Seit 2003 unterstützt die Unesco den Schutz, die Dokumentation und den Erhalt dieser Kulturformen. Bis heute sind 180 Staaten dem Unesco-Übereinkommen zur Erhaltung des Immateriellen Kulturerbes beigetreten. Deutschland gehört dem Vertrag seit 2013 an.

Das nationale Register würdigt kreative, inklusive und innovative Kulturformen, von mündlich überlieferten Traditionen über Handwerkstechniken und darstellende Künste bis hin zu gesellschaftlichen Bräuchen, Ritualen oder Festen, die von der Zivilgesellschaft beim Expertenkomitee vorgeschlagen werden. Über Aufnahmen in das Verzeichnis wird regelmäßig in einem mehrstufigen Verfahren entschieden. Einzelne Elemente aus den nationalen Verzeichnissen der Vertragsstaaten können für eine von drei internationalen Unesco-Listen vorgeschlagen werden. Dazu gehören etwa die Saunakultur in Finnland, der Reggae aus Jamaika und das Bauhüttenwesen, das in das internationale Unesco-Register guter Praxisbeispiele aufgenommen wurde.

Die durch das Register gewonnene Aufmerksamkeit soll dazu führen, dass gelebte Traditionen, die von Gruppen und Gemeinschaften praktiziert werden, erhalten, fortgeführt und dynamisch weiterentwickelt werden können, gemäß dem Grundsatz „Wissen. Können. Weitergeben“.

Die Aufnahme die Liste fördert stets die öffentliche Wahrnehmung. Eine direkte finanzielle Unterstützung ist damit nicht verbunden. Die Anerkennung kann aber genutzt werden, um Ressourcen zu akquirieren. Für nichtkommerzielle Aktivitäten können die Träger der Kulturformen im Verzeichnis ein entsprechendes Logo nutzen. (red/stü)
  

„Odenwälder“ Obstsorte des Jahres 2022

Apfel eignet sich hervorragend zum Kochen und Backen

ODENWALD. Jährlich zeichnet der Geo-Naturpark Bergstraße-Odenwald in Kooperation mit der Initiative „Streuobstwiesenretter“ die Obstsorte des Jahres aus. 2022 ist es die Apfelsorte „Odenwälder“. Der anspruchslose, robuste Apfelbaum wird mittelgroß und eignet sich hervorragend für den Streuobstanbau. Der Apfel leuchtet gelblich-grün, später goldgelb und ist sonnenseits gelegentlich leicht orange verwaschen. Das weiße Fruchtfleisch schmeckt anfangs saftig und feinsäuerlich. Als Wirtschafts- und Tafelapfel eignet sich der „Odenwälder“ hervorragend zum Kochen und Backen sowie auch zum Frischverzehr. Anlässlich der Auszeichnung wurde das „Apfelglück“, eine Spirituose aus Apfelbrand mit Fruchtauszügen von Odenwälder Streuobstwiesen abgefüllt, die ab sofort als „Geo-Naturpark Apfelglück“ in der Geschäftsstelle und über den OnlineShop des Geo-Naturparks Bergstraße-Odenwald erhältlich ist. Auf Wunsch können die Mitgliedskommunen ein Exemplar des Obstbaumes kostenfrei anfordern. (red)
  

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