Weißanstrich von Jungbaumstämmen
Schutz der Rinde junger Obstbäume vor Krankheiten und Schädlingen
Insbesondere an kalten, frostigen und sonnenreichen Tagen sind die dunklen Stämme junger Obstbäume sehr unterschiedlichen Temperaturen ausgesetzt. Eine starke Erwärmung der Sonnenseite führt zu Spannungen gegenüber der noch kalten Schattenseite. Die Folge sind oft vielzählige Risse in der Rinde, nicht selten Eintrittspforte für Schadpilze und Schädlinge. Insbesondere der Pilzerkrankung „Schwarzer Rindenbrand“ dienen Frostrisse im Stamm gerne als Eintrittspforte.
Ein Weißanstrich der Stämme kann die Rinde vor diesen negativen Einflüssen schützen. Die weiße Farbe reflektiert die Sonnenstrahlung, die Rinde erwärmt sich gleichmäßiger und die Spannungen werden auf ein meist unschädliches Maß reduziert. Ebenso wirkt sich der Weißanstrich bei Hitzeeinwirkung positiv hinsichtlich immer öfter auftretender Sonnenbrände mit nachfolgenden Nekrosen des betroffenen Gewebes aus. Das Absterben des Gewebes von Stamm und Oberseiten der Leitäste durch zu starke Erhitzung wird vermieden und auch Schädlingen wird das Eindringen in die Rinde erschwert. Dies betrifft neben dem Stamm auch die Oberseiten der Leitäste – insbesondere, wenn ein starker Pflegeschnitt vorgenommen wurde und die Beschattung dieser durch fehlende Blattmasse deutlich verringert ist.
Der Anstrich der Jungbaumstämme sollte bei trockenem Wetter erfolgen. Sinnvoll ist das Streichen direkt nach der Pflanzung bis zu einem Alter, in dem die Rinde eine widerstandsfähige Borke ausbildet. Die Stämme und Äste werden vor Auftrag des Anstrichs von Verunreinigungen befreit und der Weißanstrich entsprechend den Herstellerangaben aufgetragen. Geeignete Mittel sind inzwischen auf dem Markt erhältlich. Je nach Mittel ist der Anstrich jährlich oder mehrjährig zu erneuern. Eine regelmäßige optische Kontrolle, ob die Stämme ausreichend geschützt sind, sollte bei der Baumpflege stattfinden.
Das Landratsamt Reutlingen hat ein Informationsschreiben herausgegeben zu Weißanstrichen nach einer Untersuchung des LTZ Augustenberg. Unter folgendem Link des Landkreises Reutlingen kann in der Suchfunktion unter dem Stichpunkt „Weißanstrich“ das Dokument aufgerufen werden: www.kreis-reutlingen.de. Anke Braun