Gebaut wird nur, was schwarz auf weiß geschrieben steht

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Augen auf beim Hausbau

BAUPLANUNG: Vielen Bau- und Leistungsbeschreibungen fehlen wesentliche Angaben zum Hausprojekt – zum Beispiel auch zu den Quadratmetergrößen der Räume. Foto: djd/Bauherren-Schutzbund

► Wer den Bau eines Eigenheims plant, hat zumeist eine genaue Vorstellung davon, wie sein künftiges Zuhause aussehen und welche Ausstattungen es haben soll. Beim Abschluss eines Vertrags für die Errichtung des Hauses mit einem Bauunternehmen sollte man sich nicht auf Bilder in Prospekten oder auf Websites verlassen. Denn verbindliches Anrecht hat der Bauherr am Ende nur auf das, was in der Bau- und Leistungsbeschreibung aufgeführt ist. Diese Beschreibung ist daher ein wichtiger Bestandteil des Bauvertrags und muss vor der Unterzeichnung genau unter die Lupe genommen werden.  

Gesetzliche Vorgaben nicht immer voll erfüllt

Der Gesetzgeber macht im Rahmen des Verbraucherbauvertrags mittlerweile klare Vorgaben, was eine Baubeschreibung enthalten muss. Allerdings erfüllen nicht alle Vertragswerke diese Anforderungen, wie auch die Studie „Baubeschreibungen für Ein- und Zweifamilienhäuser“ vom Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB) und vom Institut für Bauforschung e.V. (IFB) zeigt. Die Analyse von rund 100 Bau- und Leistungsbeschreibungen ergab ein breites Spektrum an Qualitäten, sowohl auf die gesamte Beschreibung bezogen als auch innerhalb einzeln beschriebener Leistungen. „Nur wenige der untersuchten Vertragswerke erfüllten die gesetzlichen Mindestanforderungen umfassend“, sagt Erik Stange, Pressesprecher des BSB. Unvollständige und nicht eindeutig beschriebene Passagen finden sich ebenso wie vollständige, die aber nicht korrekt beschrieben sind. Stange nennt Beispiele aus der Studie, die für die Bauherren Risiken bergen. Wenn etwa Gebühren für alle möglichen behördlichen Vorgänge, für die Erschließung und Sicherung der Baustelle oder die Vorbereitung des Baugrunds als „außerhalb des Leistungsumfangs“ beschrieben werden, können unberechenbare finanzielle Mehraufwände auf den zukünftigen Hausbesitzer zukommen. Wenn nur eine „Luft-Wasser-Wärmepumpe mit Außeneinheit vor der Wand“ oder „Sanitärobjekte in weißer Ausführung“ aufgeführt sind, hat der Auftraggeber keinen Einfluss auf Hersteller oder Modell. Wer hier eigene Wünsche einbringen möchte, muss mit Zusatzkosten rechnen.

Sachverständige Prüfung vor Vertragsschluss

Weil Bau- und Leistungsbeschreibungen ausführlich und in Teilen auch sehr technisch sein können, sind sie für Laien nicht immer einfach zu beurteilen. Es lohnt sich daher, einen externen Sachverständigen zurate zu ziehen, der das Vertragswerk unabhängig prüft. Unter www.bsb-ev.de gibt es dazu mehr Infos und Adressen von Bauherrenberatern und Vertrauensanwälten. Unklare oder fehlende Passagen lassen sich so mit dem Unternehmen verhandeln, bevor der Vertrag geschlossen ist. djd
  

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