Staatliche Hilfe unterstützt bei der Realisierung
Barrierefrei zu renovieren kann sich auch finanziell auszahlen. Denn im Rahmen ihrer Programme zum altersgerechten Umbau fördert die KfW-Förderbank entsprechende Maßnahmen.
Voraussetzung dafür ist die rechtzeitige Beantragung der Fördergelder noch vor dem Beginn der Umbaumaßnahmen. Die KfW rät, für die Beratung und Dokumentation des Vorhabens einen Sachverständigen hinzuzuziehen, zum Beispiel einen Architekten oder Bauingenieur. Entsprechende Fachleute bietet etwa die Verbraucherschutzorganisation Bauherren-Schutzbund e. V. (BSB). Der Baufachmann kann über den gesamten Projektzeitraum hinweg darauf achten, dass die technischen Mindestvoraussetzungen für die Gewährung der Förderung in der Planung erfüllt sind und auf der Baustelle umgesetzt werden.
Viele Maßnahmen sind förderfähig
Unterstützt wird eine Vielzahl von Maßnahmen in so gut wie allen Lebensbereichen des Hauses. Dazu gehört die Reduzierung von Barrieren auf Zuwegen und in Eingangsbereichen, Wetterschutzmaßnahmen sowie Hilfen zur Überwindung von Treppen, Veränderungen von Raumzuschnitten und Türbreiten sowie der Abbau von Hindernissen zwischen den Räumen.
Auch Terrassen, Loggien und Balkone sowie ihre Zugänge werden gefördert. Eine besondere Rolle nimmt das Bad ein, in dem bodengleiche Duschen, Änderungen des Raumzuschnitts sowie die Modernisierung von Sanitärgegenständen auf der Liste stehen. Assistenz- und Smart-Home-Systeme, die das Haus sicherer machen, sind ebenfalls förderfähig. djd