So zapfen Mieter mit Solaranlagen die Sonne an

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Strom vom Balkon

KOMPAKT: Mieter können auf dem Balkon oder der Terrasse eine kleine Solaranlage anbringen. Foto: Jörg Sutter/mag

Wenn Mieter Strom aus Sonnenenergie nutzen wollen, sind sie nicht unbedingt auf die Innovationsbereitschaft ihres Vermieters angewiesen. Denn grundsätzlich reichen als Voraussetzungen für den Betrieb einer eigenen kleinen Solaranlage etwas freier Platz auf dem Balkon oder der Terrasse sowie eine Steckdose. ,,Dabei handelt es sich um kompakte Systeme“, meint Martin Brandis von der Energieberatung der Verbraucherzentrale. Diese speisen den erzeugten Strom über die Steckdose nämlich direkt ins Hausnetz ein.

Die Stecker-Solargeräte werden von Herstellern auch unter den Bezeichnungen ,,Mini-Solaranlagen“, „Plug-and-Play-Solaranlagen“ oder „Balkonmodule" vermarktet. Sie bestehen aus ein oder zwei Standard-Solarmodulen und einem Wechselrichter, der die aus der Sonneneinstrahlung erzeugte Energie direkt in Strom für den Haushalt umwandelt.

Was Mieter Installation vor der klären sollten

Die Anlage ist im Prinzip wartungsfrei, die Installation laut Brandis auch für Laien machbar. Bevor Mieter sie kaufen und aufstellen, sollten sie aber das direkte Gespräch mit ihrem Vermieter suchen, rät Julia Wagner vom Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland. Stellt ein Mieter die Anlage auf den Balkon, dürfte dies zwar von der üblichen Nutzung gedeckt sein. ,,Dieser Standort wird jedoch Ihren Ertrag mindern", so Wagner. Wirklich effektiv arbeitet eine solche Anlage meist nur, wenn man sie an der Balkonbrüstung oder der Fassade installiert - am besten in unverschatteter Südlage.

Doch sobald das äußere Erscheinungsbild der Immobilie verändert oder die Bausubstanz verletzt wird, bedarf dies der vorherigen Zustimmung des Vermieters, erklärt Wagner. Die Zustimmung könne an Auflagen geknüpft sein - etwa an den Nachweis einer fachgerechten Installation oder den Abschluss einer erweiterten Haftpflichtversicherung, um bei eventuellen Schäden gut abgesichert zu sein. Auch Nachbarn dürfen durch die Solarpanels nicht geblendet werden. ,,In diesem Fall ist der Mieter nämlich zum Rück- oder Umbau verpflichtet", so Wagner. Hinzu können bürokratische Auflagen etwa vom örtlichen Netzbetreiber kommen, zum Beispiel der Austausch alter Zähler in Digitalzähler. Denn Mieter müssen auch das Unternehmen informieren, dem das regionale Stromnetz gehört.

Kosten und Nutzen genau gegenrechnen

Bleibt die Frage, ob sich der Aufwand überhaupt lohnt. „Unter optimalen Bedingungen erzeugt eine solche Anlage etwa 600 Kilowattstunden in einem Jahr", so Martin Brandis. Wenn ein Haushalt im gleichen Zeitraum etwa 3000 Kilowattstunden verbraucht, sei der Anteil der Mieter-Solarenergie insgesamt überschaubar. Dem gegenüber stehen die Kosten: Stecker-Solargeräte mit Standard-Modul kostet zwischen 350 und 800 Euro. Die Anlage könne dann aber bis zu 20 Jahre lang Strom liefern- und bei einem Umzug kann man sie mitnehmen.

Reich werden Mieter so nicht. Aber die Anlage refinanziert sich zum Teil durch die Stromerträge: ,,Jede Kilowattstunde, die so erzeugt wird, bringt also eine Ersparnis von etwa 0,30 Euro", so Brandis. Unter Idealbedingungen - mit 600 Kilowattstunden pro Jahr - wären es jährlich 180 Euro. Beim Kauf sollten Mieter auf Qualitätssiegel achten: Die Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie habe einen Sicherheitsstandard entwickelt, der gewährleistet, dass der Stecker einer Solaranlage stets spannungsfrei und somit sicher ist (DGS 0001:2017-08). mag

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